Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Sonderveranstaltungen
1. Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten für alle Vorbestellungen von gastronomischer Versorgung, die in den Raümlichkeiten unseres Hauses stattfinden.
2. Alle festen Speisefolgen sind im Voraus mit einem verantwortlichen Mitarbeiter unseres Hauses abzusprechen, die ausgehaendigten oder weitergeleiteten Menuevorschläge sind nicht automatisch bindend.
3. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten oder Blumendekoration werden extra berechnet.
4. Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sind uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
5. Die Berechnung erfolgt auf Basis der angemeldeten Personenzahl.
5.1 Die genaue Personenzahl bei festen Speisenfolgen benötigen wir 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
5.2 Bei größeren Teilstornierung, später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir 60 % des bestellten Menue- /Buffetpreises als Ausfallkosten. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung berechnen wir 80% des vereinbarten Menüpreises. Bei Veranstaltung ohne feste Menüfolge berechnen wir 10,00 € pro gemeldeter Personen, bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung. Komplettstornierung von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, sind uns 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen, bei kurzfristigerer Stornierung berechnen wir 80% des Speisenumsatzes oder 60% des zu erwartenden Umsatzes. (Der zu erwartende Umsatz liegt in unserem Haus bei €25,00) Bei allen mündlichen oder fernmündlichen Änderungen, Buchungen, Stornierungen oder Reservierung ist Frau Reichelt zu kontaktieren.
6. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die mehr als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung liegen, eine Preiserhöhung je nach Markt- und Kostenlage vorbehalten.
7. Unsere Rechnung ist sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Vereinbarungen, bei denen die Rechnung der Bewirtung zugesendet wird, ist das Zahlungsziel 7 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Veranstaltungen über 100 Personen, behalten wir uns eine Vorauskasse vor.
8. Falls der Auftraggeber nicht auch gleich Veranstalter ist, haftet er uns gegenueber als Gesamtschuldner.
9. Schäden durch den Veranstalter oder dessen Gäste/Kunden an Inventar und Ausstattung werden den Veranstalter in Rechnung gestellt.
10. Wird ohne schriftliche Zustimmung unseres Hauses eine politische Veranstaltung durchgefuehrt oder besteht begruendeter Anlass zu der Vermutung, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschaeftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gaeste zu gefaehrden droht, sowie Faelle hoeherer Gewalt, koennen wir vom Vertrag zuruecktreten.
11. Sonderabsprachen abweichend von der AGB bedürfen der Schriftform.